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Sofort-Rente

Einmal einzahlen, lebenslang Rente beziehen
Die Vorteile einer Sofort-Rente
  • Sofort garantierte Rente gegen Einmalbeitrag
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Hohe Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung

Mit der ERGO Sofort-Rente bezahlen Sie nur einmal einen größeren Betrag, z. B. aus einer Erbschaft oder Kapitallebensversicherung. Und beziehen ab sofort eine monatliche Rente – garantiert. Egal, wie alt Sie werden.

Leistungen der Sofort-Rente
Einmalbeitrag: Ideal zur Wiederanlage aus einer Kapitalanlage, einem Immobilienverkauf oder einer Erbschaft: Statt laufender Beiträge zahlen Sie nur eine einzige, größere Summe ein. Der minimale Einmalbeitrag ist altersabhängig und richtet sich nach der Mindestrente von 300 € jährlich.
Eintrittsalter: 15 bis 85 Jahre. Optimal auch als zusätzliche Altersvorsorge in der zweiten Lebenshälfte.
Sicherheit: Ihr Einmalbeitrag wird sicher als klassische Rentenversicherung angelegt. Damit können Sie sich auf eine garantierte Mindestverzinsung verlassen. Sie erhalten eine Überschussbeteiligung, die Ihrer Rentenzahlung zugute kommt.
Flexible Entnahme: Während der Rentengarantiezeit können Sie Teilauszahlungen ab 1.000 € erhalten. So bleiben Sie flexibel, falls etwa eine unerwartete Anschaffung bevorsteht. Ihre Rentenzahlung wird danach entsprechend reduziert. Wichtig zu wissen: Bei Vereinbarung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente ist eine Entnahme nicht möglich.
Hinterbliebene absichern: Auf Wunsch mit einer Rentengarantiezeit von 5 bis 45 Jahren. Falls Sie in dieser Zeit ab Rentenbeginn sterben, erhalten Ihre Angehörigen die Rente inkl. Überschüsse weiter. Alternativ können Sie eine Hinterbliebenenrente vereinbaren, z. B. für Ihren Partner.
Beratung
Kompetente Beratung: Ob sich dieser Tarif für Sie eignet und ab welchem Einmalbeitrag Sie die Sofort-Rente erhalten, erfahren Sie in einer persönlichen Beratung.
Alle Leistungen
ERGO Sofort-Rente 
Eintrittsalter der versicherten Person
  • Ab 15 Jahren
  • Max. 85 Jahre 

Rentenbeginn

Sofort

Beitragszahlung

Einmalbeitrag

Mindestbeitrag

Keiner. Die Mindestrente muss erreicht werden.

Mindestrente

300 € jährlich

Auszahlung

  • Entnahmen während der Rentenphase sind möglich, sofern zum Entnahmezeitpunkt ein Todesfallschutz aus der Rentengarantiezeit (RGZ) vorhanden ist und keine Hinterbliebenenrente eingeschlossen ist.
  • Es kann maximal der Barwert der noch ausstehenden garantierten Renten der RGZ abgefunden werden.
  • Teilauszahlungen betragen mind. 1.000 €.
  • Bei teilweiser Abfindung muss für die Restverrentung eine Mindestrente von 300 € jährlich erreicht werden.

Todesfallleistung zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen

  • Bei Tod während der Rentengarantiezeit wird die Rente einschließlich der Überschüsse an eine begünstigte Person weitergezahlt, und zwar bis zum Ablauf der Garantiezeit.
  • Alternativ kann die begünstigte Person eine einmalige Kapitalabfindung verlangen.
  • Die Abfindung der Rentengarantiezeit ist nicht möglich, wenn eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde.

Rentengarantiezeit

5 bis 45 Jahre

Optional

Hinterbliebenenrente

Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, enthält der Mitversicherte ein regelmäßiges Einkommen auf Lebenszeit. Dieses besteht während der Rentengarantiezeit aus der Altersrente einschließlich der Überschüsse. Danach zahlt ERGO die Hinterbliebenenrente.

Ihr Versicherungspartner und Risikoträger ist die ERGO Life S.A. Sie gehört genau wie ERGO zur Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Für wen ist eine Sofort-Rente besonders wichtig?

Für Eltern wie Katja, 58, und James, 63

Als alle 3 Kinder aus dem Haus sind, entscheiden sich die beiden, das viel zu große Haus zu verkaufen und gegen eine kleine Wohnung zu tauschen. Das übrige Geld aus dem Hausverkauf investieren Katja und James sicher in eine Sofort-Rente. Mit der Rentengarantiezeit sichern sie sich zusätzlich ab.

Für Erben wie Tine und Claudio, 48

Die beiden stehen vor der Frage, wie sie die Erbschaft von Claudios Vater anlegen. Sie entscheiden sich für die Sofort-Rente. Damit erhalten sie garantiert eine monatliche Rente zusätzlich zu ihren Einkommen. So haben sie zusätzliche finanzielle Sicherheit – ein Leben lang.

Für Alleinstehende wie Agneta, 60

Als Agnetas angesparte Kapitallebensversicherung fällig wird, beschließt sie, das Geld in eine Sofort-Rente anzulegen. So kann sie in Altersteilzeit gehen und die lebenslange Sofort-Rente sichert ein zusätzliches Einkommen. Das Beste: Sie hat nun ausreichend Zeit für Reisen, Freunde und Hobbys und kann im Alter trotzdem ihren Lebensstandard halten.

  • Einerseits versteht man unter Sofortrente eine Möglichkeit der Altersvorsorge. Genauer gesagt, eine besondere private Rentenversicherung.

    Andererseits werben Lotterieanbieter mit dem Begriff „Sofortrente“ für einen Gewinn, der Monat für Monat in Form einer Leibrente ausgezahlt wird.

    Was bedeutet Sofortrente bei Einmalzahlung?

    Bei der Sofortrente zahlen Sie einen größeren Einmalbeitrag beim Versicherer ein, z. B. bei der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. Daraus erhalten Sie dann ab sofort Monat für Monat eine garantierte Rentenzahlung, und zwar lebenslang.

    Was bedeutet Sofortrente mit Bankauszahlungsplan?

    Der Bankauszahlplan ist eine Variante der Sofortrente. Ihre Einmalzahlung geht dabei nicht in eine private Rentenversicherung, sondern an eine Bank. Diese zahlt Ihnen anschließend eine monatliche Rente. Allerdings nur für einen festgelegten Zeitraum.

  • Die ERGO Sofort-Rente funktioniert nach dem Prinzip: „Einmal investieren – lebenslang profitieren.“ Sie zahlen einmalig einen größeren Betrag in Ihre private Altersvorsorge ein. Anschließend erhalten Sie Monat für Monat Ihre garantierte Rente aufs Konto. Damit können Sie genau planen und rechnen – Ihr ganzes Leben lang. Denn wenn irgendwann einmal das eingezahlte Kapital aufgebraucht ist, bekommen Sie trotzdem weiterhin die vereinbarte Sofort-Rente.

    Ein weiterer Vorteil: Sicherheit geht vor. Deshalb erfolgt die Anlage bei der ERGO Sofort-Rente als klassische Rentenversicherung. Während der gesamten Laufzeit können Sie sich auf die garantierte Mindestverzinsung verlassen. Zusätzlich beteiligt ERGO Sie an den Überschüssen. Dadurch kann sich Ihre Rente weiter erhöhen.

    Auch interessant: Während der Rentengarantiezeit können Sie einen Kapitalbetrag ab 1.000 € entnehmen. Bei Bedarf auch mehrmals. Die Höhe der Rente und die Rentengarantiezeit werden dann neu berechnet. Wichtig ist nur, dass eine Mindestrente von 25 € pro Monat bzw. 300 € pro Jahr erhalten bleibt.

    Was ist die Rentengarantiezeit?

    Die Rentengarantiezeit legen Sie direkt bei Vertragsbeginn Ihrer ERGO Sofort-Rente fest. Sie ist wichtig für die flexiblen Entnahmemöglichkeiten. Denn je länger die Rentengarantiezeit ist, desto länger können Sie Geld entnehmen. Wenn Sie also großen Wert auf Flexibilität legen, sollten Sie eine sehr lange Rentengarantiezeit wählen.

    Außerdem ist die Rentengarantiezeit für die Absicherung Ihrer Angehörigen wichtig. Denn damit können Sie bestimmen, wie lang die vereinbarte Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird, wenn Sie frühzeitig sterben sollten.

    Die maximale Dauer der Rentengarantiezeit hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Für einen heute 65-Jährigen z. B. beträgt die maximale Rentengarantiezeit bei der ERGO Sofort-Rente 27 Jahre. Sie dauert also bis zu seinem 92. Lebensjahr.

  • Die ERGO Sofort-Rente lohnt sich unter diesen Voraussetzungen:

    ·         Sie haben eine größere Summe zur Verfügung, z. B. aus einer Erbschaft oder einer ablaufenden Lebensversicherung.

    ·         Sie möchten sofort von Ihrer Altersvorsorge profitieren.

    ·         Sie sind gesundheitlich fit und rechnen mit einer hohen Lebenserwartung.

     

    Ist die ERGO Sofort-Rente die richtige private Altersvorsorge für mich?

    Trifft Folgendes auf Sie zu?

    ·         Sie legen großen Wert auf lebenslange Sicherheit und eine garantierte Verzinsung.

    ·         Eine gewisse Flexibilität ist Ihnen wichtig, um auch im Alter finanziellen Spielraum zu haben.

    ·         Vielleicht möchten Sie auch noch Ihre Angehörigen absichern – für den Fall, dass Sie frühzeitig sterben.

    Wenn ja, dann ist die ERGO Sofort-Rente das Richtige für Sie. Denn Die ERGO Sofort-Rente begleitet Sie verlässlich im Ruhestand und gibt Ihnen zugleich Gestaltungsfreiheit in Geldfragen. Mehr erfahren Sie bei Ihrem ERGO Berater.

  • Die ERGO Sofort-Rente lohnt sich in steuerlicher Hinsicht besonders, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft haben. Denn die lebenslangen Rentenzahlungen aus der Sofort-Rente sind abgeltungsteuerfrei. Und die Erträge werden auch nicht auf Ihren Freibetrag für Kapitalerträge angerechnet.

    Die ERGO Sofort-Rente ist als lebenslange Altersrente nur mit einem geringen Anteil einkommensteuerpflichtig, dem sogenannten Ertragsanteil. Dieser hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab und bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert.

    Je später der Rentenbeginn, desto geringer der Ertragsanteil:

     

    Alter bei Rentenbeginn

    Zu versteuernder Ertragsanteil

    60 Jahre

    22 %

    65 Jahre

    18 %

    70 Jahre

    15 %

    75 Jahre

    11 %

     

    Stand: Steuergesetzgebung 2019, lebenslange Leibrente nach § 22 EStG

     

     

    Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren müssen Sie beispielsweise nur 18 % der Zahlungen aus der ERGO Sofort-Rente versteuern. Und sollte Ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags für die Einkommensteuer liegen, ist die Rente komplett steuerfrei.

    Beispiel:

     

    Monatliche Rentenzahlung

    1.000 €

    Ertragsanteil (65 Jahre, 18 %)

    180 €

    Steuer (Steuersatz z. B. 25 %)

    45 €

    Rente nach Steuern

    955 €

    Steuerbelastung der jährlichen Rente

    4,5 %

  • Die ERGO Sofort-Rente kann für versicherte Personen ab einem Alter von 15 Jahren abgeschlossen werden. Das bedeutet, Sie können die Sofort-Rente auch für Ihr Kind abschließen. Vorausgesetzt, es ist mindestens 15 Jahre alt.

    Tipp: Ihr Kind ist jünger als 15? Dann sichern Sie es am besten über Ihre eigene Sofort-Rente ab: mit der Rentengarantiezeit. Damit können Sie die Mindestdauer der Rentenzahlung festlegen. Falls Sie als versicherte Person frühzeitig  sterben, zahlt ERGO die Rente für die Dauer der Rentengarantiezeit an Ihr Kind weiter (oder an einen anderen, von Ihnen festgelegten Hinterbliebenen).

    Alternativ können Sie eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ihr Kind vereinbaren, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist.

  • Die ERGO Sofort-Rente bekommen Sie nicht für eine bestimmte Zeit, etwa für 10 Jahre, sondern lebenslang. Ganz egal, wie alt Sie werden. Und egal, wie viel Sie eingezahlt haben: Die Rentenzahlung aus Ihrer ERGO Sofort-Rente erhalten Sie auch dann noch, wenn das eingezahlte Kapital bereits aufgebraucht ist.

  • Eine Sofortrente bekommen Sie sofort, also ab dem Monat, der auf Ihre Einzahlung folgt. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob Sie den Einmalbeitrag für die Sofortrente mit 40, mit 55 oder mit 60 Jahren einzahlen.

    Aber Achtung: Sofortrenten dienen der Altersvorsorge. Die Höhe einer Sofortrente richtet sich daher nicht nur nach dem eingezahlten Betrag, sondern auch nach Ihrer Lebenserwartung. Das bedeutet: Je jünger Sie beim Beginn Ihrer Sofortrente sind, desto niedriger fällt Ihre monatliche Rente aus. Wenn Sie z. B. schon mit 40 Jahren Sofortrente bekommen, muss das Geld 20 Jahre länger reichen, als wenn Sie erst mit 60 Jahren beginnen.

  • Die ERGO Sofort-Rente muss mindestens 300 € jährlich betragen bzw. mindestens 25 € monatlich. Die genaue Höhe berechnet sich anhand des Einmalbeitrags und der voraussichtlichen Laufzeit, also Ihrer Lebenserwartung. Außerdem darf nur so viel Kapital entnommen werden, dass weiterhin eine monatliche Sofort-Rente von mindestens 300 € im Jahr gewährleistet ist.

    Tipp: Wenden Sie sich an Ihren ERGO Berater. Von ihm erfahren Sie, wie hoch genau die Sofort-Rente in Ihrem Fall ausfällt.

ERGO Lebensversicherung AG

ERGO Life S.A.

 

Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.